Allgemeine Geschäfts und Lieferbedingungen für Hard und Software sowie Seminare und Kurse der Firma “Die Computerpraxis Carsten Linnes”
Art. 1
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen gelten für alle zwischen der Computerpraxis Carsten Linnes und Käufern bzw. Auftraggebern abgeschlossenen Verträge sowie alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden können. Ist nichts anderes vereinbart, gilt subsidiär das Schweizerische Obligationenrecht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsinhalt, wenn Die Computerpraxis Carsten Linnes dies ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorgängig schriftlich der Firma Die Computerpraxis Carsten Linnes unter präziser Angabe, welche Passagen davon betroffen sind, anzuzeigen.
Art. 2
Zahlungsbedingungen und Preise bei Warenlieferungen und Consulting
Alle Rechnungen der Firma Die Computerpraxis Carsten Linnes sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung zahlbar, sofern dies Warenlieferungen und Consulting betrifft. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Computerpraxis Carsten Linnes. Im Verzugsfall ist Die Computerpraxis Carsten Linnes berechtigt weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Die Computerpraxis Carsten Linnes berechtigt, Zinsen in der Höhe von 5 % zu berechnen.
Kurskosten
Kurskosten sind vom Unterzeichnenden der schriftlichen Anmeldung (Anmelder) geschuldet und werden sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Die Kurskosten sind vor Beginn des Kurses zu begleichen. Nur vor dem Kurs eingegangene Zahlungen berechtigen den Kursteilnehmer zur Teilnahme am Kurs. Bei Nichteintreffen der Zahlung behält sich Die Computerpraxis Carsten Linnes vor, den betreffenden Kursteilnehmer vom Kurs auszuschließen.
Art. 3
Anmelden und Absagen von Kursen
Anmeldungen von Kursen können nur in schriftlicher Form per Brief, Fax oder über Internet erfolgen. Die Anmeldung hat spätestens 2 Wochen vor Beginn des betreffenden Kurses bei der Computerpraxis Carsten Linnes einzugehen. Anmeldungen zu Kursen sind nur verbindlich, wenn die Teilnahme schriftlich rückbestätigt worden ist.
Die Absage eines bereits rückbestätigten Kurses ist bis spätestens 2 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Die Computerpraxis Carsten Linnes behält sich jedoch vor, eine administrative Gebühr von CHF 60.00 in Rechnung zu stellen. Ein Rücktritt zwischen 2 und 1 Woche vor Kursbeginn hat Stornierungskosten von 50% des Kurspreises zur Folge. Innerhalb einer Woche vor Kursbeginn ist eine Kursabsage nicht mehr möglich. Es werden Stornierungskosten des gesamten Kurspreises fällig.
Ausnahmen bilden Vor Ort- oder Firmenschulungen. Bei Absage einer schriftlich bestätigten Vor Ort- oder Firmenschulung werden 100% Stornierungskosten fällig. Von dieser Regelung kann im Einzelfall und abhängig vom Absagegrund abgewichen werden. Terminverschiebungen von Vor Ort- oder Firmenschulungen bis 2 Wochen vor Seminarbeginn werden mit einer administrativen Gebühr von CHF 60.00 verrechnet. Verschiebungen des Termins zwischen 2 bis 1 Woche vor Kursbeginn werden mit 25% der Kursgebühren verrechnet. Eine Verschiebung des Termins innerhalb von 7 Tagen vor Kursbeginn wird mit 50% der Kursgebühren in Rechnung gestellt.
Wird ein bestätigter Kurs von Seiten Veranstalter Die Computerpraxis Carsten Linnes. abgesagt oder nicht wie vorgesehen durchgeführt, so besteht Anspruch auf Rückzahlung der Kurskosten. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegenüber dem Veranstalter Die Computerpraxis Carsten Linnes sind ausgeschlossen.
Art. 4
Kopierverbot
Das Kopieren jeglicher Software sowie die Mitnahme von Kopien ist den Kursteilnehmern untersagt.
Art. 5
Haftung des Anmelders
Der Anmelder ist verantwortlich dafür, dass er oder die von ihm angemeldeten Kursteilnehmer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich beachten. Insbesondere dem Kopierverbot ist Folge zu leisten. Jeglicher Verstoß des Anmelders oder Kursteilnehmers gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet den Anmelder zu Schadenersatz.
Haftung des Veranstalters
Die Computerpraxis Carsten Linnes haftet nicht für Schäden, die Anmeldern oder Kursteilnehmern in Zusammenhang mit Kursen, Vor Ort- oder Firmenschulungen entstehen, es sei denn, es liegt ein grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters vor.
Art. 6
Lieferung und Versand von Waren
Der Verkauf und die Lieferung von Waren erfolgt nur unter dem Vorbehalt, dass der Vorrat reicht. Alle von der Die Computerpraxis Carsten Linnes genannten Liefertermine sind unverbindliche Richtwerte, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend durch Die Computerpraxis Carsten Linnes zugesichert worden ist. Verlangt der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages Änderungen oder Ergänzungen am Kaufgegenstand oder treten sonstige Umstände ein, die der Die Computerpraxis Carsten Linnes eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, auch wenn Die Computerpraxis Carsten Linnes diese Umstände nicht zu vertreten hat, so erstreckt sich die Lieferfrist um einen angemessenen Zeitraum. Wird Die Computerpraxis Carsten Linnes an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so ist Die Computerpraxis Carsten Linnes von jeglichen Schadensersatzansprüchen befreit. Nach Ablauf von einem Monat kann der Kunde eine Nachfrist von sechs Wochen setzen. Ist die Nichteinhaltung eines schriftlich vereinbarten verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Die Computerpraxis Carsten Linnes nicht zu vertretenden Umstände zurückzuführen, so erstreckt sich die Lieferfrist angemessen. Der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er der Die Computerpraxis Carsten Linnes eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese selbst innerhalb dieser Nachfrist nicht liefern konnte. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Wird Die Computerpraxis Carsten Linnes auf Grund vorgenannter Gründe an der Vertragserfüllung gehindert, so wird sie von ihrer Lieferpflicht ohne weiteren Schadenersatz befreit.
Die Kaufgegenstände reisen auf Risiko des Käufers. Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im Ermessen der Die Computerpraxis Carsten Linnes liegt. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren bei deren Eintreffen sofort zu prüfen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigungen der Verpackung unverzüglich schriftlich der Die Computerpraxis Carsten Linnes anzuzeigen.
Art. 7
Eigentumsvorbehalt
Die Computerpraxis Carsten Linnes bleibt Eigentümerin ihrer gesamten Lieferung bis sie die vereinbarte Zahlung vollständig erhalten hat. Mit Unterzeichnung eines Kaufvertrages ermächtigt der Kunde Die Computerpraxis Carsten Linnes, die Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in den amtlichen Registern gemäß dem Schweizerischen Recht vorzunehmen zu lassen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
Der Käufer ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Bruch und sonstige Risiken zu versichern. Der Computerpraxis Carsten Linnes ist auf Anforderung hin eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an Die Computerpraxis Carsten Linnes abgetreten. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen zu verfügen und hat allfällige Pfändungen oder Beschlagnahmungen der Die Computerpraxis Carsten Linnes unverzüglich schriftlich mitzuteilen und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
Art. 8
Haftungsbeschränkungen
Die Computerpraxis Carsten Linnes haftet für durch sie verkaufte Waren entsprechend den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechtes. Garantieansprüche können schriftlich beschränkt werden.
Für ausgeführte Arbeiten haftet Die Computerpraxis Carsten Linnes gemäß Auftragsrecht (OR 398). Die Computerpraxis Carsten Linnes haftet nicht für höhere Gewalt und schließt im weiteren eine Haftung für Folgeschäden von fehlerhaften Produkten oder mangelhafter Auftragsbesorgung aus.
Der Kunde ist allein verantwortlich für den korrekten Einsatz und für die Datensicherung und Archivierung sämtlicher Daten und Programme.
Art. 9
Gewährleistung für Hardware und Software
Die Computerpraxis Carsten Linnes gewährleistet, dass bei ihr gekaufte Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel zeigen, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem sofort schriftlich Anzeige zu machen.
Die Computerpraxis Carsten Linnes und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und/oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherungen bestimmter Eigenschaften darstellen.
Die Klagen auf Gewährleistung wegen Mängel der Sache verjähren mit Ablauf eines Jahres nach deren Ablieferung an den Käufer.
Die Computerpraxis Carsten Linnes gewährt für denselben Zeitraum, dass die Software/Hardware hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z.B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z.B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Die Computerpraxis Carsten Linnes eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Die Computerpraxis Carsten Linnes ist berechtigt zu wählen, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Leistung einer neuen, mangelfreien Sache – sie beabsichtigt. Die Computerpraxis Carsten Linnes haftet nicht für allfällige Folgeschäden eines aufgetretenen Mangels.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen Die Computerpraxis Carsten Linnes zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu.
Für ausgeführte Arbeiten, wie beispielsweise Software-Installationen, haftet Die Computerpraxis Carsten Linnes nach Auftragsrecht (OR 394 ff.).
Hat der Kunde Die Computerpraxis Carsten Linnes wegen angeblicher Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Die Computerpraxis Carsten Linnes nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von der Die Computerpraxis Carsten Linnes grobfahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
Art. 10
Geheimhaltungspflicht
Die Computerpraxis Carsten Linnes und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und anderen Informationen, die der andere Vertragspartner auf Grund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen und nicht weitergeben.
Art. 11
Beweisklausel
Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei Die Computerpraxis Carsten Linnes gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
Art. 12
Ausfuhrbestimmungen
Ohne ausdrückliche Genehmigung der Die Computerpraxis Carsten Linnes ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder außerhalb der Schweiz zu exportieren.
Der Käufer verpflichtet sich bei einer allfälligen Veräußerung der gelieferten Produkte ins Ausland die erforderliche Ausfuhrgenehmigung einzuholen sowie die durch den Verkäufer oder einen Lieferanten des Verkäufers aufgestellten Ausfuhrvorschriften zu beachten.
Der Käufer verpflichtet sich, im Falle der Weiterveräusserung von Vertragsprodukten die Bestimmungen des Schweizerischen Güterkontrollgesetzes und der Güterkontrollverordnung, die Exportbestimmungen an ihrem Sitz sowie die Bestimmungen der US Export Administration Regulations und Commerce Control List einzuhalten. Er verpflichtet sich im weiteren diese Verpflichtung auch an ihre Abnehmer zu überbinden.
Art. 13
Gerichtsstand und Nebenabreden
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Subsidiär gilt in jedem Fall das Schweizerische Obligationenrecht.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Die Computerpraxis Carsten Linnes nur mit schriftlicher Einwilligung derselben an Drittparteien abtreten.
Die Parteien verzichten grundsätzlich auf die Möglichkeit der Verrechnungserklärung.
Als Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten bezeichnen die Parteien einstimmig Solothurn Schweiz.
Stand 12/2021